Kosten

Innerhalb der Erstberatung klären wir sie genau über die Kosten ihres Falles auf. Lebenspartnerschaftsverträge kosten in der Regel zwischen 500,00 und 1.000,00 Euro. Dies als ungefährer Anhaltspunkt. Innerhalb der Erstberatung können wir Sie genau über die Kosten aufklären. Dies nur zur ersten Kosteneinschätzung.
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Auflösung von Lebenspartnerschaften kosten bei durchschnittlichen oder besseren Einkommen um die 1.500,00 €. Bei sehr guten Einkommensverhältnissen können die Rechtsanwaltskosten hier auch mal bei 2.000,00 € liegen. Bei finanziell angespannten Situationen kann auch hier Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Auch darüber informieren wir sie ausführlich innerhalb der Erstberatung.



© 2010 Dr. Andrae, Kaden, Reuscher Rechtsanwälte

Ziele Partnerschaftsvertrag

Unsere Ziele

Ziel unserer Beratung ist es, Partnern in vertrauensvoller Umgebung sichere und faire Regelungen im Hinblick auf ihre Lebenspartnerschaft zu ermöglichen.
Ansporn Partnerschaftsvertrag

Unser Ansporn

Wir denken und handeln stets darauf hin einvernehmliche, außergerichtliche Regelungen zu finden. Dauerhafte und tragfähige Lösungen für die Zukunft zu erarbeiten liegt uns am Herzen.
Anspruch Partnerschaftsvertrag

Unser Anspruch

Wir wissen, dass es im Leben einer Familie gra-vierende Einschnitte geben kann. Daher stehen wir unseren Mandanten schnell, einfühlsam und kompetent als rechtlicher Partner zur Seite.
Lebenspartnerschaftsvertrag für LesbenLebenspartnerschaftsvertragPartnerschaftsvertrag für SchwuleLebenspartnerschaftsvertragUnterschrift Partnerschaftsvertrag

Dr. Andrae*, Kaden*, Reuscher

& Collegen | Rechtsanwälte

*Fachanwälte für Familienrecht