Kontakt:
Max-Brauer-Allee 91
22765 Hamburg
Telefon: 040 / 428 28 - 0
Telefax: 040 / 428 11 - 17 28
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Spohrstraße 6
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Buxtehuder Straße 9
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Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude)
20355 Hamburg.
Telefon : 040 / 42843 - 0
Telefax: 040 / 42843 – 4319
Kontakt:
Lübeckertordamm 4, Haus der Gerichte
20099 Hamburg
Telefon: 040 / 428 28 - 0
Telefax: 040 / 42843 - 7219
Kontakt:
Amtsgericht Hamburg – Wandsbek
Schädlerstraße 28
22041 Hamburg
Tel: 040-42881-0
Familiengericht
Schloßstrasse 12
22041 Hamburg
Telefon: 040 / 42881 - 2593
Telefax: 040 / 42881-2601
Vormundschafts-/Betreuungsgericht
Schloßstrasse 8e
22041 Hamburg
Telefon: 040 / 42881 - 2166
Telefax: 040 / 42881-2311
II. Sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte in Hamburg
Das Amtsgericht wird insbesondere in Zivil- und des Strafrechtsverfahren tätig.
Das Amtsgericht ist in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000 Euro.
Unabhängig vom Streitwert ist es unter anderem in Mietsachen hinsichtlich Wohnraum und Kindschafts-, Unterhalts- und Familiensachen zuständig. Das Amtsgericht wird auch als Vollstreckungsgericht, in Verfahren der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung, in Insolvenzverfahren sowie als Nachlassgericht und als Vormundschaftsgericht tätig, ebenfalls ist es zuständig für Wohnungseigentumssachen.
In Strafsachen ist dann der Strafrichter beim Amtsgericht zuständig, wenn eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren zu erwarten ist; das Schöffengericht beim Amtsgericht ist zuständig bei Verbrechen und Vergehen, wenn eine Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahre zu erwarten ist.
Sachlich umfasst die Zuständigkeit der acht Amtsgerichte in Hamburg alle den Amtsgerichten zugewiesenen Rechtsmaterien (siehe oben), mit Ausnahme des gerichtlichen Mahnverfahren, Insolvenzverfahren und Landwirtschaftssachen sowie Entscheidungen nach dem Transsexuellengesetz, Handels-, Vereins- und Schiffsregister. Diese Bereiche werden vom Amtsgericht Hamburg bearbeitet.
III. Örtliche Zuständigkeit der jeweiligen Amtsgerichte in Hamburg
Die Zuständigkeiten Hamburger Gerichte sind nicht mit den Grenzen der Bezirksverwaltungen identisch. Um das für Sie zuständige Amtsgericht zu finden, bietet die Internetseite der Freien und Hansestadt Hamburg einen Suchdienst für das für Sie zuständige Gericht an.
IV. Übergeordnete Gerichte
Im Instanzenzug den Amtsgerichten übergeordnet sind das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg sowie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
V. Andere Gerichte in der Freien und Hansestadt Hamburg
Nicht unerwähnt bleiben sollen die übrigen Gerichte in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Für Zivil- und Strafsachen sind auch das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg zuständig.
Für den Bereich des Sozialrechts sind das Sozialgericht Hamburg und das Landessozialgericht Hamburg zuständig.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden vor dem Arbeitsgericht Hamburg sowie vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg verhandelt.
Für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten sind sowohl das Verwaltungsgericht Hamburg als auch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht zuständig.
Das Hamburgische Verfassungsgericht ist das Landesverfassungsgericht der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Finanzgerichtsbarkeit nimmt in Hamburg das Finanzgericht wahr.
In Hamburg befindet sich ebenfalls der Internationale Seegerichtshof.
Die jeweiligen Zuständigkeiten der einzelnen Spezialgerichte und Kontaktdaten finden Sie auf http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/start.html


